Angesichts der inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Regelungen gelten ab 2. November 2020 und werden bis Ende November befristet. Ziel ist es, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuansteckungen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören, neben weiteren Bereichen, beispielsweise Messen, Theater und Konzerthäuser. Auch Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen müssen schließen.
Unternehmen und Einrichtungen, die von den temporären Maßnahmen erfasst werden, wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Einrichtungen, die auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs hinnehmen müssen, werden verlängert. Dies gilt etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen.
Info: www.bundesregierung.de