Start Business Forum Veranstaltungswirtschaft legt Manifest „Restart“ vor

Forum Veranstaltungswirtschaft legt Manifest „Restart“ vor

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Das Forum Veranstaltungswirtschaft, eine Allianz aus Wirtschaftsverbänden der Veranstaltungswirtschaft, legt mit dem „ManifestRestart“ ein Konzept vor, auf dessen Grundlage die einheitliche und verlässliche Planung und Durchführung von Veranstaltungen in der Deutschland wieder ermöglicht werden sollen. Oberstes Ziel der Verfasser ist es dabei, unter Berücksichtigung aller Erfordernisse des Hygiene- und Infektionsschutzes Veranstaltungen zu einem sicheren Raum für alle Teilnehmer zu machen.

Der Versuch der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen, mit ihren kürzlich publizierten Entwürfen von Stufenplänen der Wirtschaft eine Perspektive für die Wiederöffnung aufzuzeigen, werde anerkannt. Leider seien die in diesen Entwürfen aufgezeigten Perspektiven nicht ausreichend, um der Planung und Durchführung von Veranstaltungen bundesweit wieder eine verlässliche Grundlage zu geben, heißt es. Noch dazu seien sie uneinheitlich und enthalten jeweils unterschiedliche Parameter, teilt der Verbund mit.

Kern des Restart Manifests ist eine sogenannte Genehmigungsmatrix. In dieser Matrix sind grundlegende Pakete von Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen und progressive, inzidenzbasierte Risikostufen definiert, die einem nach wie vor dynamischen Infektionsgeschehen Rechnung tragen. Auf Basis der Genehmigungsmatrix können Veranstalter und Behörden ermitteln, in welcher Risikostufe, unter welchen allgemeinen und besonderen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen und mit welchen Kapazitäten Veranstaltungen jeweils zulässig sind.

Der Genehmigungsmatrix vorangestellt ist ein Formulierungsvorschlag für Verordnungen, in der die bestimmenden Elemente als Bedingungswerk für die Zulässigkeitsprüfung enthalten sind.

Nachfolgend definierte Rahmenbedingungen als Bestandteil des Konzepts sind für den Verbund wesentlich für einen „Restart“ des Veranstaltungsbetriebs:

Ausrichtung zulässiger Teilnehmerzahlen an der Kapazität von Spielstätten: Mittlere und große Spielstätten werden unangemessen benachteiligt, wenn die Steuerung der zulässigen Besucherzahl von Veranstaltungen ausschließlich über feste Obergrenzen erfolgt. Stattdessen muss die Ermittlung der maximal zulässigen Besucherzahl auf Basis einer Teilmenge der Regelkapazität einer Spielstätte zulässig sein. Die vorgelegte Genehmigungsmatrix erfüllt diese Voraussetzung.

Ausrichtung zulässiger Teilnehmerzahlen und notwendiger Maßnahmen an den baulichen Voraussetzungen von Spielstätten: Studien, beispielsweise Aerosol-Studie Dortmund, belegen, dass Nutzungen von 50 Prozent der Regel-Kapazität zum Beispiel allein bereits dann möglich sind, wenn die Kapazität der Lüftungsanlage ausreichend ist, bei zusätzlicher Umsetzung einfacher AHA-Regeln können sogar 100 Prozent der Plätze belegt werden. Die vorgelegte Genehmigungsmatrix berücksichtigt unterschiedliche Ausgangssituationen von Spielstätten.

Ausrichtung zulässiger Teilnehmerzahlen und notwendiger Maßnahmen an den Besonderheiten von Veranstaltungsformaten: Unterschiedliche Veranstaltungsformate bringen unterschiedliche Infektionsrisiken mit sich. Die Genehmigungsmatrix berücksichtigt die Besonderheiten unterschiedlicher Veranstaltungsformate bei der Maßnahmendefinition.

Zulassung von Testverfahren und Nachweisen zur Schaffung sicherer Räume: PCR-und Antigen-Tests müssen als Instrument zur Schaffung von „sicheren Räumen“ auf Veranstaltungen zugelassen werden. Probenahmen für diese Tests und ihre Auswertung muss durch geschultes, nicht-medizinisches Personal zugelassen werden. Positive Testergebnisse müssen über geeignete Datensysteme direkt mit den Gesundheitsämtern ausgetauscht werden können und dürfen, um die Anordnung von Nachtestungen und Quarantänemaßnahmen zu ermöglichen sowie die Kontaktnachverfolgung zu beschleunigen. Auf diese Weise kann die Veranstaltungswirtschaft die notwendige Auswei-tung der Teststrategie der Bundesregierung unterstützen.

Entscheidung über die Maßnahmen liegt bei den Veranstaltern: Auf Grundlage der vorgelegten Genehmigungsmatrix sollen Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie eine Veranstaltung zum Beispiel ohne Testungen und mit einem einfachen Maßnahmenpaket mit reduzierter Kapazität, oder mit Testungen und mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket bei voller Kapazität durchführen wollen.

Bundesweit einheitliche Umsetzung: Die vorgenannten Rahmenbedingungen sind in der Genehmigungsmatrix und in den Formulierungsvorschlägen für Verordnungen bereits berücksichtigt. Sie müssen bundesweit möglichst einheitlich zur Umsetzung kommen, damit ein wirtschaftlicher Veranstaltungsbetrieb einen Neustart erfahren kann.

Bei der Durchführung von Veranstaltungen in Zeiten der Pandemie entstehen der Veranstaltungswirtschaft einerseits Erlösausfälle durch die Minderung von Teilnehmerzahlen und andererseits Mehrkosten durch die Umsetzung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen und die Durchführung von Teststrategien. Eine Förderung dieser Erlösausfälle und Mehrkosten ist erforderlich, solange Veranstaltungen nur unter erheblich reduzierter Kapazität mit signifikant erhöhten Kosten – und damit im Ergebnis unwirtschaftlich durchgeführt werden können. Erforderlich ist daher der wirtschaftliche Ausgleich reduzierter Kapazitäten, die Förderung der Kosten der SARS-CoV-2-Tests sowie des durch die Testungen entstehenden Personal- und Logistik-Aufwands, die Erstattung der Verlegungs- und Ausfallkosten von Veranstaltungen durch Bund und Länder.

Außerdem ist es erforderlich, dass inländische und ausländische Künstler, Ensembles, Orchester, Bands und ihr Begleitpersonal sowie Geschäftsreisende bei Durchführung konsequenter Teststrategien eine grundsätzliche Reisefreiheit, Quarantänebefreiung und die Anerkennung der Reisegründe „Kulturarbeit“ beziehungsweise „Geschäftsreise” unter Nachweis des betreffenden Engagements beziehungsweise des geschäftlichen Reisegrundes erhalten, wie dies beim Profisport bereits der Fall ist.

Das „Manifest Restart“ und die Genehmigungsmatrix mit Formulierungsvorschlägen zur einheitlichen Umsetzung von Verordnungstexten auf der Webseite des Forums Veranstaltungswirtwschaft heruntergeladen werden.