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Kulturveranstaltungen können ab sofort für Hilfen registriert werden

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Ab dem 15. Juni 2021 können sich Kulturveranstalter für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren. Mit dem Fonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von Konzerten, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und vielen anderen kulturellen Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen. Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Die Ausfallabsicherung gilt für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Sie trägt bis zu 80 Prozent der tatsächlich erlittenen, veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten. Auch für Kulturveranstaltungen mit weniger als 2.000 Gästen wird es eine Ausfallabsicherung geben. Sollte eine bereits für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Kulturveranstaltung aufgrund steigender Infektionszahlen nicht stattfinden können, erhalten die Veranstalter ebenfalls eine Entschädigung.

Die Länder setzen den Sonderfonds operativ um und führen die Antragsbearbeitung und Bewilligung über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen durch. Anträge werden am Veranstaltungsort gestellt. Die einheitliche IT-Plattform zur Registrierung von Kulturveranstaltungen wird von der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben. Das Land Nordrhein-Westfalen betreut die Service-Hotline.

Olaf Scholz (Foto: BMF/Thomas Koehler/photothek.net)
Olaf Scholz (Foto: BMF/Thomas Koehler/photothek.net)

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Botschaft ist klar: Es kann wieder losgehen. Ab heute können Kulturveranstaltungen für Hilfen aus dem Sonderfonds angemeldet werden. Das ist ein guter Tag für Künstlerinnen und Künstler, für Kulturveranstalterinnen, Bühnenbauer, und für alle, die das bunte kulturelle Leben in unserem Land so schätzen. Wir freuen uns darauf, nach vielen Monaten der Pandemie bald wieder gemeinsam Kultur erleben zu können. Um das Wiederaufleben möglich zu machen, haben wir das größte Kulturförderprogramm seit Gründung der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen schaffen wir jetzt die notwendige Verlässlichkeit für die Planungen der Kulturveranstalter.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Die Sehnsucht nach Kultur ist riesengroß. Dank sinkender Infektionszahlen sind nun endlich auch wieder kulturelle Gemeinschaftserlebnisse möglich. Dafür brauchen Kulturveranstalter die Gewissheit, dass es sich lohnt, trotz Infektionsschutzauflagen und der Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf eine Kulturveranstaltung zu planen und auszurichten. Ich hoffe und gehe fest davon aus, dass viele Kulturmanagerinnen und -manager die Angebote des Sonderfonds annehmen und unser Kulturleben nach den schwierigen Monaten des Lockdowns jetzt bald wieder zu neuer Blüte bringen.“

Mit der Registrierung einer Veranstaltung muss auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt werden. Für Fragen zur Antragstellung steht den Veranstaltern eine bundesweite Service-Hotline zur Verfügung.