Start Business Freedom Day für Veranstaltungswirtschaft nicht in Sicht?

Freedom Day für Veranstaltungswirtschaft nicht in Sicht?

1575

Die Verbände des Forums Veranstaltungswirtschaft blicken mit Sorge auf die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, über die Bundestag und Bundesrat am 18. März entscheiden werden. Denn nur vordergründig erscheinen die Neuregelungen als ein großer Befreiungsschlag. Was der Branche tatsächlich helfen würde, haben die Branchenvertreter zuletzt in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten verdeutlicht.

Schon jetzt kündigen zahlreiche Bundesländer aufgrund hoher Inzidenzen an, auch nach der Übergangsfrist, die am 2. April 2022 endet, weitreichende Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Über diese Maßnahmen, die kleinteilig bis auf Ebene von Gebietskörperschaften heruntergebrochen werden können, entscheiden die Landesparlamente. An welche Kriterien diese sogenannten „Hotspot-Regelungen“ aber genau geknüpft werden, bleibt in dem Gesetzentwurf wage. Der Flickenteppich an Maßnahmen wird somit größer. Zudem sind die Regelungen bis zum 23. September 2022 befristet und der Umgang mit einer weiteren Welle im Herbst völlig offen.

„Die Veranstaltungswirtschaft war bis zum Ausbruch der Pandemie der sechstgrößte Wirtschaftszweig unseres Landes. Deutschland war in Europa Tagungsland Nummer eins, weltweit die Nummer drei. Veranstaltungen generieren bedeutende Umsätze – für Städte und Gemeinden, die Hotellerie und Gastronomie, Verkehrsträger, Messe- und Veranstaltungshallen, tausende Dienstleistungsbetriebe und Soloselbständige, Künstler und Autoren. Das droht verloren zu gehen, wenn wir es nicht schaffen, Planungssicherheit herzustellen“, so Timo Feuerbach, Geschäftsführer des EVVC.

Das Forum Veranstaltungswirtschaft ist die Allianz von sechs Verbänden des Wirtschaftsbereichs: dem BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), dem EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren), dem FAMA (Fachverband Messen und Ausstellungen), der ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft), dem LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland) und dem VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik).