Der Kongressfonds Berlin, erstmals aufgelegt im April 2021, wird verlängert und erweitert. Veranstaltende von Tagungen, Kongressen und Business-Events können über den Fonds bis Ende 2023 eine finanzielle Förderung erhalten. Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler. Neue Anträge für Veranstaltungen können ab 18. Oktober 2022 bei der Investitionsbank Berlin online eingereicht werden. Der Kongressfonds Berlin ist Bestandteil des umfassenden Maßnahmenpakets für den Neustart der Berliner Wirtschaft. Bisher konnten insgesamt 246 Veranstaltungen und rund 200.000 Teilnehmende durch das Programm unterstützt werden.
Der Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, sieht für den Kongressfonds Berlin gerade auch in der kommenden Zeit eine besonders wichtige Unterstützung für die Veranstaltungsbranche: „Der Kongressfonds Berlin zeigt sich als Erfolg. Wir haben damit in Deutschland ein einmaliges Förderinstrument geschaffen, das die Veranstaltungsbranche gezielt unterstützt und Events in die Hauptstadt holt. Wir geben den Veranstaltenden jetzt mehr Planungssicherheit für den Herbst und Winter und die aktuell stark steigenden Kosten.“
Dr. Hinrich Holm, Vorsitzender des Vorstands der Investitionsbank Berlin (IBB) betont die wirtschaftliche Bedeutung des Programms für die Hauptstadt: „Der Kongresstourismus ist von hoher Relevanz für Berlin. Während ein Berlinbesucher im Durchschnitt 69 Euro ausgibt, lassen Messe- und Kongressgäste 245 Euro in unserer Stadt. Wir sind sehr froh mitzuhelfen, dieses wichtige Segment des Berliner Tourismus zu unterstützen.“
Die Förderung kann für alle Veranstaltungen innerhalb Berlins beantragt werden, die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten, also für Tagungen, Seminare und Fortbildungen. Der Kongressfonds Berlin umfasst drei Bestandteile, die je nach Art der Veranstaltung gewährt werden: Die Basisförderung von 25 Euro pro teilnehmende Person und Tag ist verfügbar für Events mit mindestens 50 Teilnehmenden in Präsenz und einem Programm von mindestens vier Stunden Dauer.
Hinzu kommt der Hybridzuschlag von zehn Euro pro Präsenz-Teilnehmendem, wenn eine Veranstaltung nicht nur in Präsenz, sondern zusätzlich auch interaktiv online stattfindet. Die Nachhaltigkeitsförderung mit weiteren 25 Euro pro Person und Tag gibt es, wenn bestimmte Nachhaltigkeitskriterien gemäß der Sustainable Event Scorecard Berlin erfüllt werden, beispielsweise für Catering oder Transport.
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Für den nun verlängerten Zeitraum bis 31. Dezember 2023 sieht der Kongressfonds Berlin erhöhte Leistungen bei Veranstaltungsausfällen von maximal 80 Prozent (bisher 60 Prozent) der bewilligten Fördersumme vor. Ebenfalls steigt die maximal mögliche Fördersumme auf 70 Euro (bisher 60 Euro). Möglich wird dies durch die Förderung in Höhe von zehn Euro für „Dezentrale Tagungen“ als neue Komponente. Diese wird für Veranstaltungen bewilligt, die an mehreren Orten in Berlin gleichzeitig stattfinden. Bedingung: Die Teilnehmenden müssen an einem der Veranstaltungsorte in Präsenz anwesend und die Orte mithilfe von Onlineplattformen miteinander verbunden sein.
Das Fazit der ersten zwei Förderzeiträume ist positiv und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme. Seit Start des Kongressfonds Berlin haben sich 721 Veranstaltende registriert. Für Events bis Dezember 2022 wurden insgesamt 383 Anträge gestellt. 246 Veranstaltungen wurden bereits unterstützt. Die durchschnittliche Fördersumme lag bei 23.524,36 Euro, die Teilnehmendenzahl im Mittel bei 844. In Summe wurden die geförderten Veranstaltungen von rund 200.000 Teilnehmenden besucht. 43 Prozent der unterstützten Events erhielten die Nachhaltigkeitsförderung. Insgesamt hat Berlin bisher ein Fördervolumen von rund 6,6 Millionen Euro eingesetzt. Die wirtschaftliche Auswirkung der Leistungen aus dem Kongressfonds Berlin wird mit 52,4 Millionen Euro beziffert.
Eine Neuerung gibt es auch bei der Herkunft der Mittel für den Kongressfonds Berlin: Ab dem nächsten Jahr wird dieser durch REACT-Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ergänzt. Mit der Durchführung der Fördermaßnahmen hat die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die Investitionsbank Berlin (IBB) beauftragt.