Start Business AUMA informiert zur Messeförderung durch Bundesländer

AUMA informiert zur Messeförderung durch Bundesländer

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Für das Jahr 2024 haben eine Reihe von Bundesländern ihre Messeprogramme für die Teilnahme an Gemeinschaftsständen veröffentlicht. Der AUMA informiert online darüber, welche Förderungsmöglichkeiten es in den Bundesländern gibt. Wichtig ist dabei der Sitz des Unternehmens.

Zu den betroffenen Ländern gehören Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen. Die Förderung der Bundesländer richtet sich an kleine- und mittelständische Unternehmen. Sie beschränkt sich in der Regel auf Fachmessen und auf bestimmte Wirtschaftszweige. Die Art und Höhe der Förderung werden spezifisch vom jeweiligen Land festgelegt. Grundsätzlich ist das Ziel der Messeförderung die bessere Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen und der leichtere Einstieg deutscher Unternehmen auf in- und ausländischen Märkten.

Für Unternehmen sind Landesgemeinschaftsstände eine Startrampe zum gelungenen Messeeinstieg. Neben dem Bund unterstützt eine Vielzahl der Bundesländer die Unternehmen ihrer Region bei Messebeteiligungen im In- und Ausland. Dafür stellen sie jedes Jahr erhebliche Finanzmittel aus öffentlichen Haushalten bereit. Zum Teil betrifft die Förderung eine Beteiligung auf einem Firmen-Gemeinschaftsstand, zum Teil werden aber auch einzelne Messebeteiligungen gefördert. Weitere Informationen gibt es hier.

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