Start Business Schutzschirm für Schweizer Veranstaltungswirtschaft

Schutzschirm für Schweizer Veranstaltungswirtschaft

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Das Schweizer Parlament hat die schwierige Lage der Veranstaltungsbranche im Gegensatz zu den deutschen Behörden offenbar zumindest teilweise erkannt: Mit dem neu im Covid-19-Gesetz verankerten Artikel 11a kann sich der Bund an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern öffentlicher Events von überkantonaler Bedeutung beteiligen. Voraussetzung dafür ist allerdings unter anderem, dass eine kantonale Bewilligung vorliegt und der Event im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben wurde. Expo Event Swiss LiveCom Association und weitere Veranstaltungs- und Branchenverbände der Schweiz wie SMPA Swiss Music Promoters Association und svtb-astt Schweizer Verband technischer Bühnenberufe zeigen sich erfreut – auch wenn die Forderungen nicht komplett Gehör fanden.

Die Veranstaltungsbranche wird von der Corona-Pandemie mit voller Härte getroffen. Vor diesem Hintergrund hatte die Expo Event Swiss LiveCom Association Ende Februar zusammen mit fünfzehn weiteren Veranstaltungs- und Branchenverbänden eine Absicherung finanzieller Nachteile auf Bundesebene in Form eines Schutzschirms für die Veranstaltungsbranche nach dem Vorbild anderer europäischer Länder gefordert. In Abstimmung mit den Partnerverbänden präsentierte Expo Event einen konkreten Umsetzungsvorschlag und stand in den vergangenen Wochen im engen Austausch mit Behörden sowie National- und Ständeräten.

Dank des intensiven Austausches und der Unterstützung aller beteiligten Verbände stieß der Vorschlag bei verschiedenen politischen Vertretern – insbesondere im Nationalrat – auf breites Interesse. Die Expo Event Swiss LiveCom Association ist erfreut, dass durch den Schutzschirm Events von überkantonaler Bedeutung wie Kongresse, Messen, Konzerte, Shows oder Festivals „gewisse Perspektiven erhalten, auch wenn sich im Rahmen der Einigungskonferenz die zurückhaltendere Linie des Ständerates durchgesetzt hat und die Wirkung dadurch erheblich eingeschränkt wurde“.

„Wir sind dankbar für den Schutzschirm, haben aber den Eindruck, dass die Idee dahinter nicht überall verstanden wurde“, sagt Stefan Breitenmoser, SMPA Geschäftsführer. Unter anderem sei problematisch, dass eine kantonale Bewilligung zur Voraussetzung wurde. In der Realität ist es so, dass diese Bewilligungen schon im Normalbetrieb erst relativ kurz vor der Veranstaltung ausgestellt werden.

Damit sichergestellt ist, dass der stark eingeschränkte Kreis der Anspruchsberechtigten im Falle einer behördlichen Absage oder Verschiebung von der finanziellen Absicherung in Form eines Schutzschirms profitiert, appelliert Christoph Kamber, Präsident Expo Event, an die Kantone und fordert eine möglichst zeitnahe und unkomplizierte pragmatische Umsetzung.

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