Am 21. April hat der Deutsche Bundestag einer Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes zugestimmt. Das Gesetz regelt nunmehr zwar das Betreten von Spielbanken und die Nutzung von Seilbahnen – der Durchführung der Geschäftsplattform Messen, die normalerweise jährlich von 250.000 Ausstellern und über 16 Mio. Besuchern genutzt werden, wird jedoch nach wie vor keine Perspektive und Planungssicherheit geboten. Ende Oktober 2020 wurden Messen in den zweiten Lockdown geschickt, ohne einen Ausblick auf den Restart zu geben.
Für die Messewirtschaft ist es nicht nachvollziehbar, dass die Politik nicht in der Lage ist, aus den absehbaren Erfolgen der Impfkampagne, begleitet von einem breitflächigen Testangebot ein Planungsszenario abzuleiten: „Wir appellieren deshalb an die Bundesländer, schnellstens Rahmenbedingungen zu definieren, unter denen Messen wieder stattfinden können“, erklärt Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des AUMA. Anhaltendes Zögern führe unweigerlich zu weiteren Messeabsagen im 2. Halbjahr. Bereits jetzt sind nach Berechnungen des Verbandes über die Hälfte der 380 geplanten Messen des Jahres 2021 gestrichen.
Der AUMA-Geschäftsführer: „Die Bundesländer müssen jetzt handeln. Es geht um ein Perspektive-Signal. Mindestens zwei Monate Vorlauf sind aufgrund der langen Planungszeiten für Messen nötig. Auch die Möglichkeit zur Durchführung von Modellprojekten auf regionaler Ebene sollte dabei bedacht werden. Diese Projekte werden zusätzlich wieder Vertrauen in eine sichere Durchführung auch größerer Messen aufbauen.“ Die Messewirtschaft müsse nach der Sommerpause wieder deutlich in Gang kommen, ansonsten drohten nicht nur Wachstumsverluste für die Wirtschaft insgesamt, sondern auch weitere Betriebsschließungen und der Abbau von Arbeitsplätzen bei Messeveranstaltern und Messe-Dienstleistern. Im Jahr 2020 sei der Beitrag der Messen zur gesamten deutschen Wirtschaftsleistung um fast 80 Prozent geschrumpft. Dieser Schaden dürfe sich 2021 nicht wiederholen.
Info: www.auma.de