Start Business Runder Tisch der Veranstaltungswirtschaft mit Staatssekretär Thomas Bareiß

Runder Tisch der Veranstaltungswirtschaft mit Staatssekretär Thomas Bareiß

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Bereits zum siebten Mal seit Ausbruch der Corona-Krise hat Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Veranstaltungsbranche zum Gespräch geladen. Verbandsvertreter des Forum Veranstaltungswirtschaft diskutierten mit ihm unter anderem über die Weiterführung der Überbrückungshilfe III, Ausfallabsicherungen und Wirtschaftlichkeitshilfen für Messen und Kongresse sowie bundeseinheitliche Vorgaben für eine Öffnungsperspektive.

Erheblichen Klärungsbedarf hatten die Verbände bezüglich der Beihilfe-Entscheidungen der EU-Kommission. Sie haben erhebliche Auswirkungen auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe) sowie die Überbrückungshilfe III. Am 22. Januar 2021 hatte die EU-Kommission mit ihrer Entscheidung zum „Schadensausgleich“ das für Unternehmen sehr aufwändige Verfahren einer Einzelnotifizierung bei staatlichen Leistungen von mehr als vier Millionen Euro aufgehoben. Das war eine große Erleichterung für alle Antragsteller.

In den Entscheidungen der Kommission gibt es nun allerdings sehr strenge Vorgaben bei der „Ex-Post-Kontrolle“ (Prüfung) und bei der Definition der „zumutbaren Maßnahmen“. Unter Letzteren versteht sich die Verpflichtung der Antragsteller, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten und eine Überkompensation auszuschließen. Die Unternehmen müssen bei der Zugangsberechtigung zu den Hilfszahlungen einen Schadensnachweis erbringen. Leider konnten aber auch die Vertreter des BMWi nicht alle Fragen der Verbände zur Umsetzung der komplexen EU-Richtlinien zufriedenstellend beantworten. Das soll aber zeitnah in detaillierten FAQs nachgeholt werden.

„Da sich die Regierung ihre Hilfsprogramme oft erst im Nachhinein von der Kommission genehmigen lässt, befürchten wir, dass sich einige der bisherigen Anforderungen leider noch verändern werden“, so Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT. „Wir werden uns allerdings mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Grundsätze der Förderungen nicht im Nachhinein zum Nachteil der Antragsteller geändert werden.“

Das Forum Veranstaltungswirtschaft machte nochmals deutlich, dass in der aktuellen Phase der Krise die Hilfsmaßnahmen maßgeschneidert und branchenspezifisch ausgestaltet werden müssen. Es müsse Anreize und Programmbestandteile geben, die nach einer derart langen Zwangspause eine Wiederaufnahme der geschäftlichen Tätigkeit tatsächlich ermöglichen. Das sei aber nicht möglich, wenn gleichzeitig „sämtliche staatliche Hilfsmaßnahmen“ entfielen. Das Forum Veranstaltungswirtschaft forderte daher, dass Eigenkapitalzuschüsse der Regierung bei einem „Anfahren“ der Veranstaltungswirtschaft nicht sofort eingestellt werden, sondern parallel zu den derzeit noch in keiner Weise absehbaren Umsätzen langsam zurückgefahren werden.

Seit Beginn der Krise fordert die Allianz von sechs Verbänden des Wirtschaftsbereichs auch bundeseinheitliche Vorgaben für die Durchführung von Veranstaltungen. Bisher „stehe zu befürchten, dass die Durchführung von bundesweiten Veranstaltungstourneen aufgrund eines undurchsichtigen Flickenteppichs unterschiedlicher und widersprüchlicher Auflagen unmöglich wird“, so ein Verbandssprecher. Wenn es 16 unterschiedliche, sich ständig verändernde Verordnungen gibt, die zudem auf Landkreisebene nochmals unterschiedlich interpretiert werden, hat die Veranstaltungswirtschaft keine Grundlage für eine wirtschaftliche Tätigkeit.

Ohne die geforderten bundeseinheitlichen Vorgaben wird es den Veranstaltungsunternehmen wird es nach Aussage aus dem Forum Veranstaltungswirtschaft auch weiterhin nicht möglich sein, wirtschaftlich zu arbeiten und aus eigener Kraft den so wichtigen Restart ohne Inanspruchnahme staatlicher Hilfen umzusetzen. Die Überbrückungshilfe III Plus müsse daher bis mindestens Ende des Jahres und möglicherweise sogar bis weit in das Jahr 2022 verlängert werden. Die Verbände haben dankbar zur Kenntnis genommen, dass zumindest das BMWi eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus über den September 2021 hinaus jedenfalls für besonders betroffene Branchen unterstützt.

Weiteres Thema im Gespräch mit Thomas Bareiß war die angekündigte Ausfallabsicherung und Wirtschaftlichkeitshilfe auch für Messen und Kongresse. Das Forum Veranstaltungswirtschaft hat nochmals deutlich gemacht, dass auch die Kongresswirtschaft dringend gegen zukünftige Veranstaltungsausfälle und Wirtschaftlichkeitsbeschränkungen abgesichert werden müsse.

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