Start Business Regelungen für Großveranstaltungen weiter unzureichend

Regelungen für Großveranstaltungen weiter unzureichend

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Eine von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) eingesetzte Länderarbeitsgruppe hat Leitlinien für Großveranstaltungen festgelegt. Mittlerweile liegt dazu ein Beschluss der Staats- und Senatskanzleien der Länder vor, der zumindest erkennen lässt, in welche Richtung die Reise gehen könnte. Das Forum Veranstaltungswirtschaft begrüßt, dass damit nun zumindest Bewegung in die Diskussion der Durchführbarkeit von Großveranstaltungen gekommen ist. Eine echte Perspektive für die Gesamtbranche ist jedoch nach wie vor nicht erkennbar.

Der Beschluss befasst sich im Wesentlichen nur mit der Zulassung von sportlichen Großveranstaltungen. „Die Beschlussfassungen zur Durchführbarkeit von Kulturveranstaltungen mit mehr als 5.000 Anwesenden ist leider ziemlich enttäuschend“, so Prof. Jens Michow vom Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, der als Verband Mitglied im Forum Veranstaltungswirtschaft ist. „Hier sollen zukünftig erst auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen Vorgaben für Schutz- und Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgung, Einlassmanagement, Testerfordernisse und Abstands- und Maskenregelungen getroffen werden. Nachdem Öffnungsperspektiven für die Kultur und sonstige Veranstaltungen bereits beim letzten Bund-/Länder-Gipfel im Juni auf die längere Bank geschoben wurden, gibt es für den Kulturbereich auch weiterhin keine konkreten Vorgaben, die es den Veranstaltern erlauben, über das Schicksal hunderter für den Herbst angesetzter Veranstaltungen zu entscheiden. Der Beschluss macht ein weiteres Mal deutlich, dass der Kulturbetrieb in unserem Land offenbar nicht die gleiche Bedeutung hat wie der Profisport.“

Auf völliges Unverständnis der Verbände des Forum Veranstaltungswirtschaft stößt die Tatsache, dass sich die Länder mit der Durchführbarkeit wirtschaftsbezogener Veranstaltungen offenbar überhaupt nicht auseinandergesetzt haben. Für Großkongresse gibt es beispielsweise weiterhin keinerlei Perspektive. Von den Ländern fordern die Verbände daher, dass sie endlich auch diesem Teil der Veranstaltungswirtschaft eine Perspektive geben.

Zudem ist dem Beschluss bereits jetzt zu entnehmen, dass zum Beispiel Bayern die maximal zulässige Zuschauerzahl zunächst auf 35 Prozent der jeweiligen Vollauslastung und maximal 20.000 Zuschauende beschränken und ein komplettes Alkoholverbot vorsehen will. Auch Mecklenburg- Vorpommern und Baden-Württemberg tragen die Beschlussinhalte nur unter Einschränkungen mit. Sollten sich derartige Ausnahmen häufen, werden Veranstalter wieder mit einem Flickenteppich konfrontiert sein.

Nachdem die mit dem Beschluss getroffenen Maßnahmen ohnehin nur bis zum 11. September 2021 befristet sind, tappen die Veranstalter ein weiteres Mal hinsichtlich einer Antwort auf die Frage im Dunkeln, ob es nach 18 Monaten Zwangspause im Herbst nun endlich eine Rückkehr zur Normalität geben kann.

Im Übrigen sei es erforderlich, dass angesichts des Fortschreitens der Impfungen die Inzidenz – angelehnt an die Praxis von Schleswig-Holstein – nicht mehr als ausschlaggebendes Kriterium für die Genehmigung oder Absage von Veranstaltungen betrachtet wird. Sofern nur die sogenannten „3 G“ – also Geimpfte, Genesene und Getestete – Zugang zu Veranstaltungen erhielten, muss auch auf die Abstandsregelung verzichtet werden und Veranstaltungen ab September 2021 wieder unter Ausschöpfung der maximalen Hallenkapazitäten stattfinden dürfen. Michow: „Nur so ist eine Rückkehr zu einem wirtschaftlichen Betrieb möglich. Parallel dazu müssen die laufenden Hilfsprogramme des Bundes bis mindestens Ende 2021 verlängert werden, da aufgrund der langen Planungszeiträume bei Großveranstaltungen unter den aktuellen Bedingungen bei weitem noch keine Entwarnung für die schwer angeschlagene Veranstaltungsbranche gegeben ist.“

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