Der Kultur- und Medienbereich ist eine durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffene Branche. Auch bei gleichbleibend positiver Entwicklung der Pandemie in Deutschland ist für diese Unternehmen in den nächsten Monaten mit möglichen Einschränkungen zu rechnen. Um bei pandemisch bedingter drohender Existenzgefährdung Hilfe auf Landesebene anbieten zu können, geht das Programm Soforthilfe IV mit einem Förderzeitraum von diesmal drei Monaten analog der Überbrückungshilfe III Plus von Juli bis September 2021 in eine fünfte Runde. Die Soforthilfe IV 5.0 gewährt auf Grundlage einer einzureichenden Liquiditätsplanung Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 500.000 Euro.
Die Beantragung der Soforthilfe IV 5.0 erfolgt in der aktuellen Runde wie in der Soforthilfe IV 4.0 nachgelagert über die Überbrückungshilfe III. Es muss daher zunächst – bis 31. August 2021 – ein Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt werden.
Die Anträge sind wieder über prüfende Dritte zu stellen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.
Auszahlungen aus der Soforthilfe IV 5.0 werden voraussichtlich erst am Ende des Förderzeitraums im September 2021 erfolgen können. Aufgrund der zeitgleich laufenden Programme ist eine frühere Auszahlung nur in Ausnahmefällen möglich.
Gefördert werden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben. Sie müssen mindestens zwei Beschäftigte im Vollzeitäquivalent vorweisen können und der jährliche Umsatz darf zehn Millionen Euro nicht überschreiten.
Die Überbrückungshilfe III ist laut BMWi von mehr als 326.000 Unternehmen und die Neustarthilfe von 220.000 Betroffenen in Anspruch genommen worden.
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