Grundsätzlich positiv beurteilt der FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz und die sich daraus für Messen und Ausstellungen ergebenden Verbesserungen. Der Verband sieht aber insbesondere bei den Testvorgaben und den Überbrückungshilfen für die Branche Nachbesserungsbedarf.
Henning Könicke, Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender des Verbandes sieht in der Hinwendung zum 3G-Modell und der grundsätzlichen Abkehr vom „Damoklesschwert der Inzidenzen“ einen wichtigen ersten Schritt, um wieder zur Planbarkeit zurückzukehren. Auch die Eröffnung der Chance, zukünftig ohne Personenobergrenzen zu agieren – so wie es jetzt in Baden-Württemberg bereits umgesetzt wurde – stößt auf die Zustimmung des FAMA. Nicht nachvollziehen hingegen kann man auf Seiten der Messemacher jedoch, dass Besucher von Messen und Ausstellungen offenbar einen PCR-Test erbringen müssen und nicht, wie im Bereich der Innengastronomie, ein negativer Antigentest für den Zutritt ausreichen soll.
Weiterhin sieht der Fachverband Handlungsbedarf bei den Überbrückungshilfen speziell für den besonders gebeutelten Sektor der Messe- und Veranstaltungswirtschaft, um diese auch ins kommende Jahr hinein zu verlängern. Schon jetzt ist absehbar, dass die Folgen der Corona-Pandemie aufgrund der langen Planungsvorläufe sich weit in das Jahr 2022 hineinziehen werden. So befürchtet die gesamte Branche auch im kommenden Jahr existenzielle Nachwirkungen. Dies gilt insbesondere bei privatwirtschaftlichen Messeunternehmen, die nicht durch staatliche Gesellschafter abgefedert werden, da diese nicht ohne eine Weiterführung der Überbrückungshilfen aufgefangen werden können.
Ein Übersicht der aktuell gelten Bestimmungen gibt es beim AUMA.