Start Business Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende verlängert

Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende verlängert

1262

Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung werden bis zum 31. Dezember 2021 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld, die bisher auf Betriebe begrenzt waren, die die Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 eingeführt haben, auf alle Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit ausgeweitet und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das meldete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dazu Minister Hubertus Heil: „Wir wollen dafür sorgen, dass die Brücke der Kurzarbeit weiter bis zum Jahresende trägt und Arbeitsplätze sichert.“

Dank der Kurzarbeit hat sich der Arbeitsmarkt als robust erwiesen. Wirtschaft und Arbeitsmarkt haben sich zwischenzeitlich erholt, damit ist auch die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit deutlich gesunken. Das Infektionsgeschehen ist jedoch weiterhin unsicher. Mit der vorliegenden Verordnung soll dafür gesorgt werden, dass Kurzarbeit weiter bis zum Jahresende möglich ist und Arbeitsplätze sichert.

Hintergrund: Eine volle Auslastung der Unternehmen wurde bisher nicht erreicht. Insbesondere Unternehmen in der Veranstaltungsbranche sind nach wie vor von Einschränkungen betroffen. Die langanhaltende Pandemie setzt viele Betriebe finanziell stark unter Druck. Die Unternehmen benötigen deshalb auch über den 30. September 2021 hinaus Entlastungen bei den Lohnnebenkosten und Planungssicherheit durch erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres.

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben auch dann bis zum 31. Dezember 2021 herabgesetzt, wenn der Betrieb erst nach dem 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt hat:

Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für diese Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt und

auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.

Mehr lesen zum Kurzarbeitergeld in der Veranstaltungswirtschaft