Start Business Berliner Senat präzisiert 2G-Option und ändert Regeln

Berliner Senat präzisiert 2G-Option und ändert Regeln

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Ab 10. Oktober 2021 gilt in Berlin ein neues Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Basierend auf der 8. Änderung der 3. SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat der Senat die 2G-Regeln präzisiert. Das gilt auch für Veranstaltungen. Demnach gelten bei 2G-Veranstaltungen keine Obergrenze für Teilnehmende mehr.

An 2G-Veranstaltungen dürfen auch Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, teilnehmen, wenn sie PCR-getestet sind und eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können. Personal bei Veranstaltungen unterliegt der 2G-Regel nur, wenn es unmittelbaren Kundenkontakt hat.

Kultursenator Dr. Klaus Lederer betont, dass die 2G-Regel dennoch weiterhin – bis auf Tanzveranstaltungen – optional ist. Die seit Juli geltende 3G-Regel ermöglicht bei maschineller Belüftung bereits vollbelegte Häuser ohne Maske am festen Platz.

Damit eine breite kulturelle Teilhabe empfiehlt er beim derzeitigen Infektionsgeschehen weitgehend die Einhaltung der 3G-Regel.

Das Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa wird am Sonnabend, 9. Oktober 2021, im Web veröffentlicht. Dort gibt es zum Download auch das aktuelle Hygienerahmenkonzept vom 25. September sowie Anträge für die Genehmigung von Großveranstaltungen.

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