Der Bund bietet mit dem Sonderfonds Messen und Ausstellungen (SOMA) eine Ausfallabsicherung außerhalb der bestehenden Corona-Hilfen an. Damit soll der Neustart von Messen und gewerblichen Ausstellungen in Deutschland unterstützt werden. Eine Registrierung kann noch bis spätestens 28. Februar vorgenommen werden. Berücksichtigt werden können Veranstaltungen, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegt.
Über den Sonderfonds können Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung abgesichert werden, die in Deutschland stattfinden. Die Messe oder Ausstellung muss als solche von der zuständigen Behörde festgesetzt werden (§ 69 GewO). Berücksichtigungsfähig sind Veranstaltungen, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegt.
Berechtigt zur Registrierung sind private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen. Das Unternehmen muss über eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen Sitz der Geschäftsführung verfügen und bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sein. Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt.
Messen und Ausstellungen müssen mindestens zwei Wochen vor ihrer Durchführung und spätestens bis zum 28. Februar 2022 registriert werden. Sollte die Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Untersagung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgesagt werden, kann die Absicherung in Anspruch genommen werden. Über die Absicherung wird der größte Teil der nachgewiesenen Ausfallkosten abgedeckt, im Einzelfall bis zu acht Millionen Euro pro Veranstaltung.