Start Business Neue Corona-Verordnung ermöglicht Messen in Niedersachsen

Neue Corona-Verordnung ermöglicht Messen in Niedersachsen

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Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen macht den Weg frei für Messen in Niedersachsen. Ab dem 4. März können Messen wieder ohne größere Einschränkungen stattfinden. Auf dem Messegelände und in den Messehallen greift dann die 3G-Regel. Zusätzlich gilt die FFP2-Maskenpflicht in Innenbereichen. Niedrigschwellige Hygienekonzepte, die etwa das regelmäßige Reinigen von Oberflächen, Abstandsgebote und die Frischluftzufuhr sicherstellen, bleiben weiterhin in Kraft.

Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 19. März 2022. Danach sollen die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden, wenn es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt. Dr. Jochen Köckler, CEO, Deutsche Messe AG: „Die neue Corona-Verordnung schafft ab sofort die Grundlage für ein sicheres Messeerlebnis mit maximaler Planungssicherheit und minimalen Einschränkungen für Aussteller und Besucher.“ Für Kongress-Formate auf dem Messegelände mit mehr als 2.000 Teilnehmern greift die 2G-Regel noch bis zum 19. März in Innen- und Außenbereichen. In Innenbereichen müssen zusätzlich FFP2-Masken getragen und Abstände von einem Meter eingehalten werden.

Das Messejahr der Deutschen Messe AG in Hannover beginnt im Mai mit der neuen Immobilien Messe Real Estate Arena und der micromobility expo. Im Juni folgen dann die Hannover Messe und die Feuerwehr- und Brandschutzmesse Interschutz.