Die gestiegene Sensibilität für soziale und ökologische Verantwortung in der Eventbranche führt dazu, dass Nachhaltigkeitszertifikate als glaubwürdige Quellen für nachhaltiges Wirtschaften und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angesehen werden. Als Konsequenz könnten Unternehmen, die diese Nachweise nicht erbringen können, in Zukunft Schwierigkeiten haben, an Ausschreibungen für Event-Dienstleistungen teilzunehmen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) trat am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verlangt ab dem 1. Januar 2026 von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern Berichtspflichten für das Jahr 2025. Beide Gesetze haben weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Branchen, einschließlich der Eventbranche. Sie legen Unternehmen die Verantwortung auf, sicherzustellen, dass ihre Lieferketten im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen verantwortungsvoll gestaltet sind.
Das Research Institute for Exhibition and Live-Communication (R.I.F.E.L.) führte eine Blitzumfrage unter 300 Einkäufern in deutschen Unternehmen durch. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass ein Großteil der befragten Einkäufer plant, Event-Dienstleister wie Agenturen und Messebauer von Ausschreibungen auszuschließen, wenn sie kein Nachhaltigkeitszertifikat vorweisen können. Diese Motivation liegt sowohl in der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben als auch im Wunsch nach einer ethisch verantwortungsvollen Beschaffung.
Die von den befragten Einkäufern am häufigsten akzeptierten Zertifikate und Nachweise umfassen ISO 20121, ISO 14001, Ecovadis, ZNU Standard Nachhaltiges Wirtschaften und GRI Global Reporting Initiative. Diese Zertifikate und Nachweise werden folglich als vertrauenswürdige Quellen für nachhaltiges Wirtschaften und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angesehen.
Besonders bemerkenswert ist die Tendenz bei Unternehmen mit einem jährlichen Event-Budget über zehn Millionen Euro. Diese planen in den allermeisten Fällen, Lieferanten ohne Nachhaltigkeitszertifikat zukünftig auszuschließen und erwägen einen Ausschluss bereits ab 2024. Dies zeigt deutlich, dass große Unternehmen verstärkt auf nachhaltige Beschaffung setzen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ernst nehmen.
Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der EU-CSRD auf den Event-Einkauf deutscher Unternehmen sind auf der RIFEL-Website zusammengefasst.