Die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft fordert eine Enquete-Kommission zur Analyse der Corona-Maßnahmen. Besonders wichtig ist demnach eine verbindliche Schadensersatzregelung für betroffene Betriebe und Soloselbständige nach einer wissenschaftlichen Analyse. Eine Enquete-Kommission, besetzt mit Experten aus verschiedenen Bereichen, soll dafür den geeigneten Rahmen schaffen und die Erfahrungen der Veranstaltungswirtschaft berücksichtigen.
Die Pandemie hat alle Bereiche der Gesellschaft unvorbereitet getroffen. Zwischen Frühjahr 2020 und Frühjahr 2023 wurden nach Aussage eines Sprechers der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft „teils nicht wissenschaftlich fundierte Maßnahmen ergriffen“. Besonders die Veranstaltungswirtschaft litt unter Versammlungs- und Ausgangsbeschränkungen.
Die Branche war eine der ersten, die eingeschränkt wurde, und die letzte, die zur Normalität zurückkehrte. Das kulturelle und gesellschaftliche Leben kam weitgehend zum Stillstand. „Eine Aufarbeitung ist unsere Pflicht“, so die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft.
Eine Kommission muss die Maßnahmen der Vergangenheit wissenschaftlich und fair überprüfen, insbesondere die Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dazu gehören 2G- und 3G-Regelungen, Kapazitätsbeschränkungen, Abstandsregelungen und Einschränkungen von Veranstaltungen im Freien.
Sollte die Kommission feststellen, dass viele Einschränkungen verhältnismäßig waren, fordert die Bundeskonferenz eine verbindliche Schadensersatzregelung. Unsichere Billigkeitsleistungen dürfen nicht wieder vorkommen. Die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft will diesen Prozess unterstützen.