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Wenn Schuldner einfach nicht zahlen

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Für Unternehmen sind Kunden mit schlechter Zahlungsmoral ein echter Dorn im Auge, denn dadurch kann die eigene Liquidität stark gefährdet werden. Ein gut funktionierendes Forderungsmanagement kann schon viel bringen. Manchmal helfen aber auch nette Zahlungserinnerungen und Mahnungen nichts. Wenn der Schuldner nicht zahlt, bleiben noch der Mahnbescheid und schließlich der Vollstreckungsbescheid oder die Klage.

Der gerichtliche Weg als letzte Lösung
Bis sich Unternehmen an die Gerichte wenden, probieren sie häufig viele weitere Maßnahmen, um die Schulden einzutreiben. Sie verschicken Mahnungen oder beauftragen seriöse Inkassounternehmen. Die sind darauf spezialisiert, Geldforderungen durchzusetzen und können Unternehmen so helfend unter die Arme greifen. Aufgrund ihrer Erfahrung und ihres breit gefächerten Maßnahmenkatalogs haben sie oft Erfolg. Allerdings ist das nicht immer der Fall. Manchmal bleibt nur noch der gerichtliche Weg. Bevor Klage eingereicht wird, können Gläubiger einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen.

Mahnbescheid unkompliziert online beantragen
Gläubiger können Mahnbescheide über das Mahnportal der Bundesländer online beantragen. Dafür sind keine Nachweise notwendig, sodass das Verfahren relativ einfach ist. Das bedeutet aber auch, dass der Anspruch der Forderung nicht durch das Gericht geprüft wird. Bei formaler Richtigkeit erstellt es den Mahnbescheid und lässt diesen dem Schuldner zukommen. Es liegt nun in der Verantwortung des Empfängers, zu überprüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Je nachdem, ob das der Fall ist und wie er sich verhält, kann es unterschiedlich weitergehen.

Bei Widerspruch kommt es zum Rechtsstreit
Nach dem Erhalt des Mahnbescheids kann der Schuldner 14 Tage lang Widerspruch einlegen. Wenn das passiert, ist das für den Gläubiger natürlich ärgerlich, denn jetzt kann das Geld nur noch über einen Prozess gefordert werden. Im Rahmen dessen legen beide Seiten ihre Begründungen vor. Am Ende trägt derjenige die gerichtlichen Kosten, der den Rechtsstreit verliert. Wenn der Schuldner unterliegt, muss er selbstverständlich auch die ursprüngliche Geldforderung begleichen.

Nichtzahlung kann zum Vollstreckungsbescheid führen
Bevor es zu einem Mahnbescheid kommt, hat der Schuldner vermutlich schon viele Mahnungen sowie Post von einem Inkassobüro erhalten. Er weiß also, dass eine Forderung auf ihn zukommt. Wenn er so weitermacht wie zuvor, reagiert er möglicherweise gar nicht auf den Mahnbescheid. In diesem Fall kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Das ist frühestens nach 14 Tagen, also nach Ablauf der Widerspruchsfrist möglich. Spätestens jetzt sollte der Schuldner zahlen. Wenn er das immer noch nicht tut und auch keinen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, kann der Gläubiger die Forderung zwangsvollstrecken lassen.

Der Schuldner bezahlt die Forderung
Außerdem ist es möglich, dass der Empfänger des Mahnbescheides seine Schulden begleicht. Er muss dann nicht nur die tatsächliche Geldforderung, sondern auch die Kosten für den Mahnbescheid tragen. Für beide Seiten wäre diese Variante am besten.
Schulden nicht verjähren lassen

Wenn alle vorherigen Unternehmungen zum Eintreiben der Forderungen nicht gefruchtet haben, sollten sich Unternehmen nicht vor dem gerichtlichen Mahnverfahren scheuen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Forderung zu verjähren droht, was drei Jahre nach Erhalt der Rechnung der Fall wäre. Es genügt nicht, eine außergerichtliche Mahnung oder eine reine Zahlungserinnerung zu verfassen, um die Verjährung zu hemmen. Stattdessen ist ein gerichtlicher Mahnbescheid notwendig.
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