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Hygiene-Zertifizierung für das Kongresshaus Baden-Baden

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Das Kongresshaus Baden-Baden hat von der DEKRA eine nach Vorgaben der Weltgesund­heitsorganisation (WHO) gestaltete Hygiene-Zertifizierung erhalten. Insgesamt 124 Einzelkriterien wurden in einem umfangreichen, mehrstufigen Prozess von unabhängigen Experten der DEKRA überprüft.

Das Kongresshaus erfüllt demnach hohe Standards bei Infektionsschutz und Hygiene und darf das Qualitätssiegel „DEKRA Standard Trusted Facility – Hygienemaßnahmen“ füh­ren. „Für unser international anerkanntes Kongress- und Veranstaltungshaus ist das Vertrauen unserer Gäste das wertvollste Gut. Die Zertifizierung kann in diesen herausfordernden Zeiten dazu beitragen, das Vertrauen zu stärken und zusätzliches Vertrauen aufzu­bauen“, betonte die Geschäftsführerin der Kongress­haus Baden-Baden Betriebsgesellschaft mbH, Nora Waggershauser.

Frank Barenscheer, Prokurist und Mitglied der DEKRA-Geschäftsleitung: „Bei der Zertifizierung geht es darum, Risiken zu minimieren und nachhaltig den bestmög­lichen Schutz für Besucher und Mitarbeitende sicher­zustellen. Das Siegel bietet potenziellen Ausrichtern von Kongressen eine gute Orientierung bei der Suche nach einem sicheren Veranstaltungsort und verant­wortungsbewussten Gastgebern – heute und in der Zukunft.“

Der Zertifizierungsprozess nahm mehrere Wochen in Anspruch: Nach einer umfangreichen und individuellen Bestimmung des Ist-Stands hinsichtlich der aktuellen Strukturen und angewandten Hygiene-Standards fand ein detailliertes Audit vor Ort statt. 124 Anforderungen umfasst die Checkliste, die von einem DEKRA Auditor überprüft wurden. Im Mittelpunkt stehen dabei die WHO-Vorgaben sowie die gesetzlichen Hygiene-Bestim­mungen für den Infektionsschutz. Dazu zählen etwa: Anzahl und Anordnung der Desinfektionsspender, Abtrennung aller möglichen Kontaktflächen mit Plexi­glasscheiben, Professionalität und Sorgfalt bei der Reinigung und Desinfektion aller Flächen und Bereiche des Hauses. Aber auch: Nachvollziehbarkeit und Sicht­barkeit der Bodenmarkierungen, der Hinweisbeschilde­rungen und Kennzeichnungen sowie die Wegeführung der Gäste. „Elementar wichtig sind die Corona-Bestim­mungen einhaltenden Bestuhlungsvarianten und Raum­pläne für Veranstaltungen“, erklärte Waggershauser.

Die Überprüfung beschränkte sich nicht auf die öffent­lich zugänglichen Bereiche, auch die internen Bereiche inklusive der Arbeitsplätze der Mitarbeiter und das Gastronomiekonzept wurden in die Prüfung einbezogen sowie die Arbeit von Dienstleistern und Lieferanten.

Nach einem halben Jahr steht ein zweites Audit für eine erneute Überprüfung an.

Info: www.kongresshaus.de